Viele Hautkrankheiten kšnnen durch den Beruf ausgelöst werden, so z.B. Handekzeme (allergisch oder durch Überbeanspruchung der Haut), Bäckerasthma, Lichtschäden u.a. Die Abklärung dieser Erkrankungen, die Behandlung und das Ergreifen beruflicher Massnahmen gehört auch in den Tätigkeitsbereich des Hautarztes.